Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule – Sicher nach Hause".
Antragsberechtigt sind ausschließlich die beiden oben genannten Organisationen.
Der Antrag ist schriftlich durch die beiden Organisationen zu stellen.
Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
17.04.2025