Um Luftsportgeräteführer ausbilden zu dürfen, benötigen Flugschulen eine Erlaubnis gemäß § 28 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Die Zulassung der Flugschule für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern kann bei folgenden Verbänden beantragt werden:
Der Antrag auf Zulassung einer Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern muss enthalten:
Der Antrag ist beim zuständigen Verband einzureichen. Es sind folgende Angaben zu machen.
keine
Führungszeugnis
Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen
einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe von: Luftfahrzeugeklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;
Informationen über die anfallenden Kosten für die Registrierung der Ausbildungseinrichtung sind bei dem zuständigen Verband einzuholen.
Deutscher Aero Club e.V. (DAeC) - Informationen für Luftfahrerschulen
Deutscher Ultraleichtflugverband e. V. (DULV) - Service für Flugschulen
Deutscher Aero Club e.V.
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig
Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.
Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach
Deutscher Hängegleiterverband e.V.
Am Hoffeld 4
83703 Gmund a.Tegernsee
Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.
Comotorstraße 5
66802 Überherrn
30.10.2024