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Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern; Beantragung der Zulassung

Ultraleichtluftfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel, Sprungfallschirme und Gleitflugzeuge werden zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte zusammengefasst. Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern müssen zugelassen werden.
Beschreibung

Um Luftsportgeräteführer ausbilden zu dürfen, benötigen Flugschulen eine Erlaubnis gemäß § 28 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Die Zulassung der Flugschule für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern kann bei folgenden Verbänden beantragt werden:

  • für Ultraleichtluftfahrzeuge: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
  • für Hängegleiter, Gleitsegel: Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)
  • für Sprungfallschirme: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Fallschirmsport Verband e.V. (DFV)
  • für Gleitflugzeuge: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)

 

Voraussetzungen

Der Antrag auf Zulassung einer Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern muss enthalten:

  • Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist,
  • bei juristischen Personen und Personengesellschaften außerdem Name und Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.
Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim zuständigen Verband einzureichen. Es sind folgende Angaben zu machen.

  • Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung;
  • Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit;
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Fluglehrer unter Angabe iherer Qualifikationen;
  • Name und Anschrift des Flugplatzes;
  • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, unter Angaben von Luftfahrzeugklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;
  • Art der Ausbildung, die in der Einrichtung durchgeführt werden soll (theoretische Ausbildung, Flugausbildung, Berechtigungen);
  • Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden;
  • Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung;
  • Erklärung über die Richtigkeit der getätigten Angaben und über die Durchführung der Ausbildung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften.
Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis

  • Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;

  • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen
    einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe von: Luftfahrzeugeklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;

Formulare
Kosten

Informationen über die anfallenden Kosten für die Registrierung der Ausbildungseinrichtung sind bei dem zuständigen Verband einzuholen.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständigkeiten

Deutscher Aero Club e.V.
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig

Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.
Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach

Deutscher Hängegleiterverband e.V.
Am Hoffeld 4
83703 Gmund a.Tegernsee

Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.
Comotorstraße 5
66802 Überherrn

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Stand

30.10.2024

Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Weitere Informationen

Kontakt

Marienplatz 2
92536 Pfreimd

Tel.: 09606 889-0
Fax: 09606 889-50